Tipps für die praktische Prüfung der Klassen C1E und CE

Die Prüfung wird nur abgenommen, wenn Sie sich als Kandidat mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können!

Das vom Fahrprüfer zu erstellende Gutachten muss nachvollziehbar sein. Zu diesem Zweck wird der Fahrprüfer während der Prüfungsfahrt laufende Aufzeichnungen führen. Die Verwendung der Prüfungsprotokolle gemäß der Fahrprüfungsverordnung [Prüfungsprotokolle ab 2013, Version 2019] ist für alle Fahrprüfer verbindlich.

Die praktische Fahrprüfung besteht aus vier Teilen:

A. Überprüfung am Fahrzeug
B. Übungen im Langsamfahrbereich
C. Fahren im Verkehr
D. Besprechung von erlebten Situationen

Für die Klassen C1E und CE sind die gleichen Übungen und der gleiche Beurteilungskatalog vorgesehen. Natürlich werden vom Prüfer die unterschiedlichen Abmessungen, die Gewichte und die weiteren Eigenheiten des Prüfungsfahrzeugs in der Bewertung berücksichtigt. Rückfragen des Prüfers, die andere Fahrzeugtypen beinhalten, sind jedoch zulässig.

Die Mindestdauer für den Teil C (Fahren im Verkehr) beträgt für die Klassen C1, C, D1, D sowie C1E, CE, D1E und DE mindestens 45 Minuten. Unter Berücksichtigung der Prüfungsteile A, B und D wird daher die Gesamtdauer der praktischen Prüfung nur dann 40 Minuten unterschreiten, wenn die Prüfung abgebrochen werden musste.