Teil C: Fahren im Verkehr

Der Mängelkatalog der Klasse B wird übernommen.

Bei der Beurteilung der Mängel sind dabei die Abmessungen des Fahrzeuges, das Gewicht, die Beschleunigung, usw., vom Fahrprüfer zu berücksichtigen. Vor allem ist auf die Unterschiede beim Anlegen der Fahrlinie bei einer Fahrt mit einem Anhänger gegenüber einer Fahrt ohne Anhänger zu achten. Es ist daher bei der Prüfung zu bewerten, ob der Kandidat eine unterschiedliche Fahrweise bei einer Fahrt mit dem Anhänger zeigt. Es ist speziell auf den Kontrollblick auf den Anhänger zu achten.

Die Prüfstrecke wird vom Fahrprüfer ausgewählt. Es werden in die Prüfstrecke folgende Verkehrsräume einbezogen:

  • Verkehrsberuhigte Gebiete (ca. 30 km/h)
  • Ortsgebiet (50 km/h)
  • Freilandstraßen, Autostraßen oder Schnellstraßen (über 50 km/h, Richtgeschwindigkeit 60 bis 70 km/h)
  • Autobahnen (mindestens 60 km/h, Richtgeschwindigkeit 70 bis 80 km/h)

Es müssen mindestens drei der vier Verkehrsräume in jeder Prüfungsfahrt enthalten sein

Der Kandidat muss sein Fahrzeug sicher und mit Rücksicht gegenüber den Partnern im Verkehr bewegen können. Diese Forderung geht weit über das “handling”, also die reine Handhabung, hinaus. Die richtige Bedienung des Fahrzeuges alleine reicht nicht aus, um den Kandidaten alleine ein Kraftfahrzeug lenken zu lassen. Bei der Prüfung ist die sichere Fahrzeugbedienung nur ein Teil der Kriterien, unter denen der Kandidat während der Prüfungsfahrt beurteilt wird.