Verzögerung
- Beschleunigen auf ca. 30 km/h. (keine Geschwindigkeitsmessung)
- Eingangs soll stärker gebremst werden
- Das Fahrzeug muss beim Bremsen in der Spur bleiben
Der Prüfer beurteilt:
- Ausreichende Geschwindigkeit (Keine Geschwindigkeitsmessung!)
- Ausreichende Bremswirkung
- Kein Stillstand

