Rückwärts in Garage
- Die Garage ist durch mindestens vier Stangen zu markieren, es sollen damit Wände dargestellt werden
- Länge der Garage: mindestens 8 m
- Abmessungen der Garage müssen klar erkennbar sein
- Es ist in einem 90 Grad Rückwärtsbogen in die Garage einzufahren, wobei eine Vorgabe durch den Prüfer (von rechts oder links) zulässig ist
- Das Fahrzeug ist soweit als möglich hinten in der Garage anzuhalten
- Ein Öffnen der Heckklappe benötigt ca. 0,5 Meter, dieser Abstand ist einzuhalten
- Ausfahren im 90 Grad Bogen
- Es ist beim Ein- und Ausfahren mindestens kurzzeitig der volle Lenkradeinschlag des Fahrzeuges auszunützen (“enger Bogen”), wobei eine Vorgabe durch den Prüfer (von rechts oder links) zulässig ist
Beurteilt wird:
- Es sind je zwei Korrekturzüge sowohl beim Ein- als auch beim Ausfahren zulässig. Weitere Korrekturzüge bedeuten einen weiteren Versuch
- Beim Ein- und Ausfahren nicht über seitliche Begrenzungen (Wände!) ragen
- Annähernd parallel zu Seitenwänden abstellen
- Aussteigemöglichkeit beachten
- Blinkverhalten (Einschalten der Warnblinkanlage)