Beleuchtung

Grundsätzlich gilt: Weißes Licht darf nicht nach hinten und rotes Licht nicht nach vorne leuchten. 

Einschalten der Lichtstufen

Zum Einschalten aller Lichtstufen müssen Sie die Zündung einschalten!

Lichtstufe 0: Automatisch eingeschaltetes Tagfahrlicht oder kein Licht

Die Verwendung von Tagfahrlicht ist in Österreich gesetzlich nicht als Verhaltensvorschrift für den Lenker vorgeschrieben. Zwei Leuchten für weißes Tagfahrlicht sind jedoch bei der Typengenehmigung von neuen Automodellen erforderlich.

Lichtstufe 1: Begrenzungslicht (Standlicht)

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Wenn man Ihr abgestelltes Fahrzeug aus 50 m Entfernung nicht erkennen kann, müssen Sie es beleuchten. Zwei Begrenzungsleuchten auf der Vorderseite und die roten Schlussleuchten am Heck zeigen die Fahrzeugbreite an. 

Das weiße Begrenzungslicht, die roten Schlussleuchten und die Beleuchtung der hinteren Kennzeichentafel leuchten bei allen Lichtstufen mit.

Lichtstufe 2: Abblendlicht oder Fernlicht

Abblendlicht

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Zwei Scheinwerfer für weißes Abblendlicht leuchten die Fahrbahn ca. 50 bis 60 m weit aus. Die Leuchtweite ist entweder am Armaturenbrett verstellbar, damit der Gegenverkehr bei beladenem Fahrzeug nicht geblendet wird, oder das Auto regelt die Leuchtweite automatisch zum Beladungszustand passend. Für die exakte Scheinwerfereinstellung müssen Sie eine Werkstätte oder einen Automobilclub aufsuchen.

In diesen Situationen müssen Sie mit Abblendlicht (nicht nur mit Tagfahrlicht) fahren:

  • Bei Sichtbehinderung durch Dämmerung, Dunkelheit, Regen, Schneefall oder Nebel
  • Beim Befahren eines Tunnels
  • Beim Abschleppen eines Fahrzeugs

Fernlicht

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Scheinwerfer für Fernlicht sind paarweise angeordnet.

Bei eingeschaltetem Abblendlicht Blinker-Hebel nach vorne drücken, zum Ausschalten Blinker-Hebel in die Ausgangsposition ziehen. Kontrollleuchte beachten! 
Lichthupe: Blinker-Hebel nach hinten ziehen

Sie dürfen im Ortsgebiet das Fernlicht verwenden:

  • Als Warnzeichen (Lichthupe)
  • Wenn die Höchstgeschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt und der Anhalteweg nicht anders beleuchtet wird
  • Bei Sichtbehinderung durch Regen oder Schnee bei Tag

Das Fernlicht ist auch außerhalb des Ortsgebietes verboten:

  • Bei stehendem Fahrzeug
  • Bei ausreichender Straßenbeleuchtung
  • Wenn andere Fahrzeuglenker oder Fußgängergruppen sowie Züge oder Schiffe neben der Fahrbahn geblendet werden
  • Beim Hintereinanderfahren in kurzem Abstand ohne zu überholen
  • Bei Wild auf der Fahrbahn
  • Bei Nebel
  • Bei Schneetreiben oder starkem Regen bei Dunkelheit

Nebelscheinwerfer, Nebelschlussleuchte

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Zum Einschalten den Lichtschalter ziehen oder einen eigenen Schalter am Lenkstockhebel oder am Armaturenbrett betätigen.

Das Einschalten der paarweise angeordneten Nebelscheinwerfer ist bei jeder Witterung erlaubt. 
In folgenden Situationen können Sie Nebellicht sinnvoll verwenden:

  • Bei Sichtbehinderung durch Regen, Nebel, Schneetreiben
  • Auf engen oder kurvenreichen Freilandstraßen bei Dunkelheit – der Fahrbahnrand wird so besser beleuchtet
  • Auf der Fahrstrecke zur nächsten Reparaturmöglichkeit, wenn ein Scheinwerfer für Abblendlicht kaputt ist

Am Heck des Autos sind eine oder zwei Nebelschlussleuchten angebracht. Nebelschlusslicht wird bei starker Sichtbehinderung (unter 100 m Sicht) verwendet.

Überprüfen der Beleuchtung

Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler sauber, keine Beschädigungen oder Roststellen am Reflektor. 
Funktionskontrolle (einschalten, Rundgangkontrolle): Bei einem Defekt eines Scheinwerfers müssen Sie die Beleuchtungsanlage bei der nächsten Tankstelle oder Werkstätte reparieren lassen.

Schlussleuchten und Kennzeichenbeleuchtung leuchten bei jeder Lichtstufe mit.

Achtung: Bei der Verwendung von automatischem Tagfahrlicht kann es vorkommen, dass das Heck des Fahrzeuges nicht beleuchtet ist!