Die Garage ist durch mindestens vier Stangen zu markieren, es sollen damit Wände dargestellt werden
Länge der Garage: mindestens 8 m
Abmessungen der Garage müssen klar erkennbar sein
Es ist in einem 90 Grad Rückwärtsbogen in die Garage einzufahren, wobei eine Vorgabe durch den Prüfer (von rechts oder links) zulässig ist
Das Fahrzeug ist soweit als möglich hinten in der Garage anzuhalten
Ein Öffnen der Heckklappe benötigt ca. 0,5 Meter, dieser Abstand ist einzuhalten
Ausfahren im 90 Grad Bogen
Es ist beim Ein- und Ausfahren mindestens kurzzeitig der volle Lenkradeinschlag des Fahrzeuges auszunützen ("enger Bogen"), wobei eine Vorgabe durch den Prüfer (von rechts oder links) zulässig ist
Beurteilt wird:
Es sind je zwei Korrekturzüge sowohl beim Ein- als auch beim Ausfahren zulässig. Weitere Korrekturzüge bedeuten einen weiteren Versuch
Beim Ein- und Ausfahren nicht über seitliche Begrenzungen (Wände!) ragen