Abkuppeln des Anhängers

Abkuppeln des Anhängers

Beim Abkuppeln ist das Fahrzeug entsprechend abzusichern. Es sind dabei Feststellbremse, Unterlegkeile, etc., zu verwenden.

Abstellen des Anhängers

Anhänger dürfen nur mit einem Zugfahrzeug auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Ausnahmen:

  • Beim Be- und Entladen
  • Bei besonders wichtigen Gründen
  • Bei behördlicher Bewilligung

Bei entsprechenden Bodenmarkierungen oder Verkehrszeichen ist das Halten und Parken bis 3.500 kg momentaner Gesamtmasse auch am Gehsteig gestattet.