Teil C: Fahren im Verkehr

Das Fahren im Verkehr wird mit dem Anhänger (Anhängewagen oder Einachsanhänger) durchgeführt. Der Mängelkatalog der Klasse C ist sinngemäß anzuwenden, wobei auf die Art des Fahrzeuges, seine Beschleunigung und seine Fahrgeschwindigkeit besonders einzugehen ist.

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, den Teil C einer F-Prüfung zu absolvieren:

  • Alleinfahrt des Kandidaten, wobei der Prüfer in einem Begleitfahrzeug über Funk mit ihm verbunden ist
  • Der Prüfer nimmt neben dem Kandidaten am Fahrzeug Platz

Für die Klasse F ergeben sich zwei Verkehrsräume:

  • Ortsgebiet
    Es sind nur solche Straßen im Ortsgebiet in die Prüfungsstrecke einzubeziehen, die üblicherweise mit Fahrzeugen dieser Kategorie befahren werden
  • Freilandstraßen
    Möglichst Straßen mit vielen Kurven, sodass erkannt wird, ob der Lenker die richtige Fahrlinie abschätzen kann. Es sind möglichst Einbiegemanöver in das untergeordnete Straßennetz durchzuführen (z.B. Feldweg, Forststraße)

Die Fahrzeit im Verkehr muss mindestens 15 Minuten betragen. Es sollen beide Verkehrsräume angefahren werden.