Sie dürfen die Fahrtrichtung nur ändern oder den Fahrstreifen wechseln, nachdem Sie sich davon überzeugt haben, dass dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist. Fahrstreifenwechsel können auch vom Prüfer angeordnet werden.
Notwendige Handlungen, um einen Fahrstreifenswechsel sicher durchführen zu können: