Die Prüfstrecke wird vom Fahrprüfer ausgewählt. Es werden in die Prüfstrecke folgende Verkehrsräume einbezog
- Verkehrsberuhigte Gebiete (ca. 30 km/h)
- Ortsgebiet (50 km/h)
- Freilandstraßen (über 50 km/h, Richtgeschwindigkeit 80 km/h)
- Autobahnen, Autostraßen oder Schnellstraßen (mindestens 80 km/h, Richtgeschwindigkeit 100 km/h)
Es müssen mindestens drei der vier Verkehrsräume in jeder Prüfungsfahrt enthalten sein
Der Kandidat muss sein Fahrzeug sicher und mit Rücksicht gegenüber den Partnern im Verkehr bewegen können. Diese Forderung geht weit über das "handling", also die reine Handhabung, hinaus. Die richtige Bedienung des Fahrzeuges alleine reicht nicht aus, um den Kandidaten alleine ein Kraftfahrzeug lenken zu lassen. Bei der Prüfung ist die sichere Fahrzeugbedienung nur ein Teil der Kriterien, unter denen der Kandidat während der Prüfungsfahrt beurteilt wird.