Die Prüfung wird nur abgenommen, wenn Sie sich als Kandidat mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können!
Das vom Fahrprüfer zu erstellende Gutachten muss nachvollziehbar sein. Zu diesem Zweck wird der Fahrprüfer während der Prüfungsfahrt laufende Aufzeichnungen führen. Die Verwendung der Prüfungsprotokolle gemäß der Fahrprüfungsverordnung [Prüfungsprotokolle ab 2013, Version 2019] ist für alle Fahrprüfer verbindlich.