Die Wand ist durch mindestens zwei Stangen mit gut sichtbaren Bändern zu markieren, sofern nicht andere Einrichtungen (Rampe, Zaun, Gitter, etc.) vorhanden sind.
Die "Wand" muss über die Rückblickspiegel deutlich zu erkennen sein.
Es ist auf eine Länge von mindestens zwei Fahrzeuglängen rückwärts zu fahren
Es ist möglichst nahe an die Rampe heranzufahren.
Beurteilt wird:
Es darf auch über das geöffnete Seitenfenster oder eine geöffnete Türe direkt zurückgeschaut werden
Der Kandidat darf ein Mal aussteigen und die Entfernung zur Rampe kontrollieren