Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h, die der Güterbeförderung dienen, müssen mit einem Kontrollgerät ausgerüstet sein und dieses auch verwenden, wenn das Kraftfahrzeug einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3500 kg höchster zulässiger Gesamtmasse übersteigt.
Mit dem EG-Kontrollgerät werden Lenk- und Ruhezeiten sowie Geschwindigkeit und Wegstrecke aufgezeichnet.
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- Schaublatt einlegen / Zuordnung zum Kontrollgerät