Die wiederkehrende Begutachtung ist bei neu zugelassenen PKW und Kombis nach drei Jahren, dann nach weiteren zwei Jahren und später jährlich vorzunehmen. Die Toleranzfrist beträgt ein Monat vor bis vier Monate nach dem in der Plakette eingestanzten Termin.
Das Anbringen mehrerer Begutachtungsplaketten an einem Fahrzeug nebeneinander oder aufeinander ist unzulässig.