Sonstiges

§ 57a KFG Plakette

Die wiederkehrende Begutachtung ist bei Krafträdern bis 28. Februar 2020 grundsätzlich jährlich vorzunehmen. Die wiederkehrende Begutachtung ist bei neu zugelassenen Krafträdern ab 1. März 2020 nach drei Jahren, dann nach weiteren zwei Jahren und später jährlich vorzunehmen.

Bei Motorrädern wird "das Pickerl" an der rechten Seite des Scheinwerfers oder in der Nähe des Scheinwerfers oder auf einem am rechten Gabelholm fest mit dem Fahrzeug verbundenen Plakettenhalter mindestens 40 cm vom Boden entfernt angebracht. Beachten Sie bei bodennaher Anbringung die Gefahr der Zerstörung des Aufklebers durch Witterungseinflüsse! 
Das Anbringen mehrerer Begutachtungsplaketten an einem Fahrzeug nebeneinander oder aufeinander ist unzulässig.

Über Antrag des Zulassungsbesitzers kann die Zulassungsbehörde einen anderen Tag als den Jahrestag der ersten Zulassung als Zeitpunkt für die wiederkehrende Begutachtung festsetzen. Das kann bei Motorrädern, die erstmals in den Wintermonaten zugelassen wurden, praktisch sein.

Zubehör

Sie müssen einen Verbandskasten mitführen, der zur Wundversorgung geeignet ist. Verbandkästen, die nach der ÖNorm V5100 geprüft sind, sind jedenfalls geeignet. Beachten Sie das Ablaufdatum der abgepackten Verbandsmaterialien.