Bei Anhängern ohne gelenkte Vorderachsen darf die Feststellbremse erst nach dem Schließen der Kupplung gelöst werden. Die Feststellbremse darf ausnahmsweise kurz gelöst werden, um ein Einrasten der Kugelkupplung zu ermöglichen, wenn sich der Kandidat überzeugt, dass der Anhänger durch Unterlegkeil(e) gegen Abrollen gesichert ist
Kontrolle der Absicherung des Anhängers (Feststellbremse, Unterlegkeile)
An-, Abkuppeln (Einweiser zulässig)
Zugfahrzeug und Anhänger stehen nebeneinander (das heißt nicht in einer Linie), um eine Fahrzeugbreite versetzt
Das Zugfahrzeug ist unter Berücksichtigung der Straßenverkehrssicherheit rückwärts an den Anhänger heranzufahren
Überprüfen ob die Kupplung voll eingerastet ist
Abreißsicherung überprüfen
Elektrische Verbindung / Einschalten aller Lichtstufen
Alle elektrischen Verbindungen herstellen
Funktionskontrolle der gesamten Beleuchtung und der Signaleinrichtungen
Feststellbremse / Unterlegkeile
Feststellbremse lösen
Achten, dass Feststellbremse vollständig gelöst ist