Tipps für die praktische Grundqualifikationsprüfung D95

Für D95 ist der gleiche Beurteilungskatalog wie für die Klasse D vorgesehen. Natürlich werden vom Prüfer die unterschiedlichen Abmessungen, die Gewichte und die weiteren Eigenheiten des Prüfungsfahrzeugs in der Bewertung berücksichtigt.

Die Prüfung wird nur abgenommen, wenn Sie sich als Kandidat mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können!

Das vom Fahrprüfer zu erstellende Gutachten muss nachvollziehbar sein. Zu diesem Zweck hat der Fahrprüfer während der Prüfungsfahrt laufende Aufzeichnungen zu führen. Die Verwendung der Prüfungsprotokolle gemäß der Fahrprüfungsverordnung [Prüfungsprotokolle ab 2013, Version 2019] ist für alle Fahrprüfer verbindlich.

Wenn die Prüfung gemeinsam mit einer Prüfung des Führerscheins Klasse D absolviert wird, fließt diese in die Bewertung ein und die Fahrtzeit wird um mindestens 45 Minuten verlängert. Bei einer kombinierten D/D95-Prüfung wird das Ergebnis der D-Prüfung in die Bewertung der D95-Prüfung einbezogen.

Für einen reinen D95-Kandidaten, der mindestens 90 Minuten fährt, wird zusätzlich ein weiterer Teil analog dem Teil A der D-Prüfung durchgeführt. Bei dieser Art der Prüfung entfällt der Teil B.