Wahl der Fahrgeschwindigkeit

Als Lenker eines Fahrzeuges müssen Sie die Fahrgeschwindigkeit allen gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen anpassen, vor allem den

  • Straßenverhältnissen
  • Verkehrsverhältnissen
  • Sichtverhältnissen
  • Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung

Sie dürfen nicht so schnell fahren, dass Sie andere Straßenbenützer oder an der Straße gelegene Sachen beschmutzen oder Vieh verletzen, wenn dies vermeidbar ist.
Sie dürfen auch nicht ohne zwingenden Grund so langsam fahren, dass Sie den übrigen Verkehr behindern.

Berücksichtigen Sie an windigen Tagen die erhöhte Seitenwindanfälligkeit von Anhängern mit großem Aufbau und hohem Schwerpunkt (z.B. Wohnwagen) durch langsameres Fahren. Bei Sturm sollten Sie Leerfahrten unterlassen, bei Planenaufbauten können Sie zur Sicherheit zumindest die Planen entfernen.

Langgutfuhre

Als Langgutfuhre gilt der Anhänger, wenn

  • Die Ladung hinten mehr als 1/4 der Fahrzeuglänge hinausragt
  • Der Anhänger samt Ladung länger als 14 m ist

Die Höchstgeschwindigkeit für Langgutfuhren beträgt auf Freilandstraßen 50 km/h, auf Autobahnen und Autostraßen 70 km/h.

Mindestgeschwindigkeiten

Mit Fahrzeugen, die samt Anhänger und Ladung höchstens 20 m lang sind, müssen Sie Eisenbahnkreuzungen mit mindestens 10 km/h überqueren. Bei Fahrzeugen über 20 m Länge oder mehr als 4 m Höhe benötigen Sie für das Überfahren die Erlaubnis des Eisenbahnunternehmens.